Ankün­di­gung zum eRezept und zur eAU

Sehr geehrte Pati­en­tinnen und Patienten,

zum 01.01.24 wurde das E‑Rezept verpflich­tend für alle Praxen eingeführt.

Hierzu folgende Vorgehensweise:

E- Rezepte können nur nach! Voraus­ge­gan­gener Vorlage einer gültigen Versi­che­rungs­karte für Kassen­pa­ti­enten erstellt werden.

Für alle Rezept­be­stel­lungen über Mail, Home­page, Telefon oder Anruf­be­ant­worter oder durch Einrei­chen eines schrift­li­chen Bestell­wun­sches montags-frei­­tags bis 11:00 Uhr können wir am darauf­fol­genden Tag in der Apotheke Ihrer Wahl eine Verfüg­bar­keit der Verord­nung garan­tieren. Für Bestel­lungen nach 11:00 Uhr sind erst am über­nächsten Tag die Rezepte garan­tiert einlösbar. Zum Einlösen des akti­vierten E‑Rezeptes weisen Sie sich direkt in der Apotheke mit Ihrer Versi­cher­ten­karte aus, Sie brau­chen sich also keinen Papier­aus­druck mehr für regu­läre Kassen­re­zepte bei uns in der Praxis abholen.

Zur schnel­leren Verfüg­bar­keit werden stan­dard­mäßig in der Akut­sprech­stunde Medi­ka­mente weiterhin in Papier­re­zept­form ausge­stellt, die dann sofort in Ihrer Apotheke einge­löst werden können.

Alle grünen Rezepte, Privat­re­zepte, BTM-Rezepte Über­wei­sungen und Heil­mit­tel­ver­ord­nungen werden weiter ausschließ­lich in Papier­form erstellt und können am Folgetag in der Praxis abge­holt werden, hier exis­tiert kein elek­tro­ni­sches Verfahren.

Außerdem werden ab diesem Jahr keine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gungen für Kassen­pa­ti­enten in Papier­form mehr ausge­druckt, da die Arbeit­geber bereits seit dem 01.01.2023 verpflichtet sind, sich die Nach­weise selbst über die Kran­ken­kassen zu beschaffen. Dieses Vorgehen gilt auch für die Arge.

Wir bitten um Ihr Verständnis für alle tech­ni­schen Schwie­rig­keiten, die sich in dieser Start­zeit ergeben können. Sie liegen leider nicht in unseren Händen, wir verspre­chen Ihnen, uns um schnellst­mög­liche Lösungen zu bemühen.

 

Mit freund­li­chen Grüßen,

Ihr Praxis­team Dres. Altgassen, Zamhöfer, Probst und Kollegen

 

Der Ablauf einer eRezept Bestel­lung und Einlö­sung wird nach­fol­gend nochmal als Ablauf Skizziert:

  • Voraus­set­zung: Vorlage der Versi­cher­ten­karte für das aktu­elle Quartal muss bereits in der Praxis erfolgt sein
  • Sie bestellen ihre Medi­ka­mente wie gewohnt über unser Kontakt­for­mular, per Mail, über unsere Rezept­nummer oder mittels schrift­li­cher Aufstel­lung bis spätes­tens 11 Uhr
  • Wir prüfen Ihre Bestel­lung und laden das elek­tro­ni­sche Rezept auf den „Gesund­heits­server“. (Von diesem Schritt bekommen Sie als Patient nichts mit. Sie können Ihre persön­li­chen Verord­nungen jedoch jeder­zeit selber einsehen, sofern Sie die entspre­chende App und Ihre persön­li­chen Zugangs­daten dafür bei Ihrer Kran­ken­kasse bean­tragt haben.)
  • Sie gehen am Folgetag direkt in die Apotheke Ihrer Wahl und weisen sich dort mit Ihrer Kran­ken­kas­sen­karte als „Schlüssel“ zu Ihrer Verord­nung aus. Die Apotheke findet damit Ihre Verord­nung auf dem „Gesund­heits­server“ und kann Ihnen Ihr Medi­ka­ment übergeben.

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